Fassung vom 24.11.1999, ergänzt am 16.09.2009, ergänzt am 26.11.2015
Präambel
„Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ (Verfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Basisformel, Neu-Dehli 1961).
„Die ökumenische Bewegung wird von Menschen getragen, die den dreieinigen Gott anrufen und Jesus als Herrn und Erlöser bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in ihren Gemeinschaften, in denen sie die frohe Botschaft vernommen haben und die sie ihre Kirche und Gottes Kirche nennen“ (II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus. 1964).
1. Die Altkatholische Kirchengemeinde in Graz, die Baptistengemeinde Graz, die Evangelische Superintendenz Augsburgischen Bekenntnisses in der Steiermark, die Evangelisch-Methodistische Kirche in der Steiermark, die Griechisch-Orientalische Metropolis, die Koptisch-Orthodoxe Kirche in der Steiermark, die Römisch-Katholische Diözese Graz-Seckau, die Rumänisch-Orthodoxe Kirche in der Österreich bilden unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres Bekenntnisstandes das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark.
2. Die Mitgliedschaft steht allen anderen Kirchen in der Steiermark offen, die sich zu der in der Präambel zitierten Basisformel des Ökumenischen Rates der Kirchen bekennen, dieser vorliegenden Satzung zustimmen und insbesondere die Zielsetzung des Ökumenischen Forums christlicher Kirchen in der Steiermark bejahen. Ständige Beobachter bzw. Mitglieder ohne Stimmrecht können eingeladen werden.
3. Über die Aufnahme in die Mitgliedschaft und die Einladung von Beobachtern bzw. Mitgliedern ohne Stimmrecht entscheidet das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark durch die Vollversammlung. Die Mitgliedschaft kann durch Beschluss der Vollversammlung oder durch Austritt beendet werden.
4. Das Ziel des Ökumenischen Forums christlicher Kirchen in der Steiermark ist die gemeinsame Erfüllung ökumenischer Aufgaben. Das Forum sieht seinen besonderen Auftrag darin, in der Steiermark den ökumenischen Gedanken zu verwirklichen, diesen nach außen zu vertreten und nach innen im Gemeindeleben zu vertiefen. Es fördert die zwischenkirchlichen Beziehungen, insbesondere durch theologisches Gespräch, Austausch von Erfahrungen und in der Planung und Durchführung der den Kirchen gemeinsam aufgetragenen Dienste. Es pflegt Beziehungen zum Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich und zu anderen ökumenischen Einrichtungen.
5. Das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark übt seine Funktion
durch folgende Organe aus:
a) die Vollversammlung,
b) den Vorstand,
c) durch Arbeitskreise.
Alle Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes des Ökumenischen Forums christlicher Kirchen in der Steiermark bedürfen der Zweidrittelmehrheit.
6. Die Vollversammlung besteht aus Vertretern, bzw. Vertreterinnen, die von den einzelnen Mitgliedskirchen offiziell benannt wurden. In die Vollversammlung entsenden
die römisch-katholische Kirche sechs Vertreter(innen),
die evangelische Superintendenz drei Vertreter(innen),
die anderen Mitgliedskirche je zwei Vertreter(innen)
Bei Verhinderung sorgt jede(r) Vertreter(in) für eine von seiner/ihrer Kirche bevollmächtigte Ersatzperson.
7. Der Vollversammlung obliegt die Aufnahme neuer Mitgliedskirchen und die Einladung von Beobachtern bzw. Mitgliedern ohne Stimmrecht gem. Nr. 2 und 3, die Wahl des Vorstandes und der Vorsitzenden für jeweils drei Jahre, die Planung, Beschlußfassung und Durchführung der Aufgaben gemäß Nr. 4. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Vertreter(innen) anwesend ist. Wenn zum ausgeschriebenen Beginn dieses Quorum nicht erfüllt ist, findet nach einer halben Stunde eine zweite Vollversammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vertreter(innen) beschlussfähig ist. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Die Vollversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Außerordentliche Vollversammlungen sind auf Begehren eines Drittels aller Vertreter(innen) der Vollversammlung oder auf Wunsch des Arbeitsausschusses einzuberufen.
8. Der Vorstand besteht aus je einem Vertreter, bzw. einer Vertreterin der Mitgliedskirchen. Aus diesen Vorstandsmitgliedern werden von der Vollversammlung der (die) Vorsitzende und der (die) stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Der Vorstand wählt einen (eine) Schriftführer(in), bereitet die Vollversammlungen vor und leistet laufende Aufgaben, die keiner Vollversammlung bedürfen. Der Vorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Außerordentliche Sitzungen sind auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes einzuberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dem (der) Vorsitzenden, bzw. seinem (seiner) Stellvertreter(in) obliegt die Vertretung des Ökumenischen Forums nach außen.
9. Arbeitskreise werden vom Vorstand zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der Vollversammlung und zur Durchführung besonderer Aufgaben eingerichtet. In diese Arbeitskreise können auch Personen berufen werden, die nicht der Vollversammlung angehören.
10. Zur Finanzierung der Aktivitäten des Ökumenischen Forums christlicher Kirchen in der Steiermark sind Mittel von den Mitgliedskirchen nach folgendem Schlüssel erbeten:
röm.-kath. Kirche: 10/12
evg. Superintendenz: 1/12
andere Mitgliedskirchen: insgesamt 1/12.
Darüberhinaus bemüht sich das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark um projektbezogene Subventionen und Beihilfen.
(Fassung der Satzungen zur Konstituierung des Ökumenischen Forums am 24.11.1999, ergänzt am 16.09.2009. Beschluss der Vollversammlung mit den Ergänzungen am 26. November 2015)
Jesus Christus spricht:
"Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, dass du mich gesandt hast."
Johannes 17,21
"Das Ziel des Ökumenischen Forums christlicher Kirchen in der Steiermark ist die gemeinsame Erfüllung ökumenischer Aufgaben. Das Forum sieht seinen besonderen Auftrag darin, in der Steiermark den ökumenischen Gedanken zu verwirklichen, diesen nach außen zu vertreten und nach innen im Gemeindeleben zu vertiefen. Es fördert die zwischenkirchlichen Beziehungen, insbesondere durch theologisches Gespräch, Austausch von Erfahrungen und in der Planung und Durchführung der den Kirchen gemeinsam aufgetragenen Dienste. Es pflegt Beziehungen zum Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich und zu anderen ökumenischen Einrichtungen."
Aus den Satzungen